Kursprogramm GYM & FIT
Aktuelle Version gültig ab 15.09.26

01 Jan
Update am 17.02.22
Ab sofort gilt die gesetzliche 3G-Regelung. Das heißt, Zugang zu den Trainings-Stunden - auch als Begleitperson - und dem Fitness-Studio haben:
- Geimpfte (vollständiger Impfschutz - Nachweis)
- oder Genesene (Nachweis durch PCR-Test > 28 T und < 90 T)
- oder Getestete mit gültigem Nachweis (PCR-Test < 48h, Schnelltest und schriftlich bestätigter Selbsttest < 24h)
Ausnahme: Kinder < 6 Jahre, Schüler < 18 Jahre, die der regelmäßigen Testung unterliegen
Für Besucher des Fitness-Studios bieten wir an, einen von zuhause mitgebrachten Selbstest unter unserer Aufsicht durchzuführen, Das Ergebnis kann ihnen in diesem Fall schriftlich bestätigt werden und als Nachweis für eine Selbsttestung mitgenommen werden. Wir garantieren aber keine Akzeptanz.
Es gilt nachwievor die FFP2-Maskenpflicht auf allen Verkehrsflächen!
Die Übungsleiter sind angewiesen, die Einhaltung der 3G-Regel vor den Stunden abzuprüfen und in der Teilnehmer-Dokumentation zu hinterlegen. Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis bereit, so dass ein weitgehend pünktlicher Beginn und reibungsloser Ablauf der Sportstunden möglich ist.
Aktuelle Version gültig ab 15.09.26
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Termine für 2026/2027
Anmeldung unter info@tsv-starnberg.de